FAQs

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,


vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, unsere FAQs durchzulesen.

Auch zur Entlastung unseres Sekretariats möchten wir Ihnen heute eine Aufstellung von Fragen
zukommen lassen, bei deren Antworten es erfahrungsgemäß große Unsicherheiten gibt.

Möglicherweise ist diese Aufstellung unvollständig, sie soll aber auch nur zu einer ersten
Orientierung dienen – die jeweilige Aktualisierung finden Sie immer nachstehend am Anfang des
Dokumentes in rot, das bereits bekannte Dokument in schwarz:

 

Gesprächsbedarf und Kommunikation:

Ich habe zwar keinen Termin vorab vereinbart, die Sekretärinnen werden (…) aber sicherlich
für mich regeln.

Die Sekretärinnen können ihre Arbeit nicht einfach unterbrechen um Anliegen der Eltern für
diese „jetzt sofort“ zu erledigen. Deshalb kann es sein, dass Sie – ohne vorher erfolgte
Terminvereinbarung – von diesen abgewiesen werden.

Ich muss unbedingt und sofort mit einer Lehrkraft/der Schulleitung sprechen

Das ist leider nicht möglich. Bitte kommen Sie deshalb auf keinen Fall in die Schule, sie stören nur
die schulischen Abläufe. Nach einer im Vorfeld getätigten Terminvereinbarung nehmen wir uns
sehr gerne auch ausführlich Zeit für Sie.

Ich habe der Schule ein anonymes Schreiben zukommen lassen, bisher ist die Schule auf meine Forderungen/Anmerkungen nicht eingegangen.

Anonyme Schreiben werden in der CHR ungelesen vernichtet.

Was mache ich, wenn ich mein Kind in dringenden Notfällen in der Schule erreichen muss?

In dringenden Notfällen, beispielsweise eine plötzliche schwere Erkrankung eines engen Familienmitgliedes, rufen Sie bitte im Sekretariat an.

Ich habe einer Lehrkraft eine Mail/auf dem Schulmanager geschrieben und bisher noch keine Rückmeldung erhalten

Unsere Lehrkräfte haben sich selbst verpflichtet Mails/Nachrichten (mindestens) 1x pro Tag (Mo-Fr, außerhalb von Ferienzeiten) zu lesen und zeitnah zu bearbeiten.

Viele unserer Lehrkräfte arbeiten in Teilzeit - diese bearbeiten ihre Mails/Nachrichten natürlich auch nur an den Tagen, an denen sie in der Schule tätig sind.

Aus diesem Grund kann es zu „Verzögerungen“ kommen.

Was mache ich, wenn ich mein Kind an etwas erinnern muss, wenn es in der Schule ist?

Bitte erinnern Sie Ihr Kind vor bzw. nach dem Unterricht persönlich, weil eine Kontaktaufnahme während der Schulzeit nur in wirklich dringenden Notfällen möglich ist.

Was mache ich, wenn mein Kind zuhause Dinge für den Schultag vergessen hat und ich ihm diese bringen möchte?

Bitte bringen Sie Ihrem Kind diese Dinge nicht in die Schule, es soll (auch) lernen, sich selbst zu organisieren bzw. für seine Versäumnisse selbst gerade zu stehen.

 

Krankheit, Beurlaubung und Fehlen:

Mein Kind hat während der Unterrichtszeit eine Fahrprüfung, kann ich dafür eine Beurlaubung beantragen?

Eine Beurlaubung für die Fahrprüfung kann vom Klassenlehrer/von der Klassenlehrerin genehmigt werden (siehe "Beurlaubungen" in der Hausordnung).
Beurlaubungen für Fahrstunden, Erste-Hilfe-Kurse etc. während der Unterrichtszeit sind grundsätzlich nicht genehmigungsfähig.

In welchem Krankheitszustand darf mein Kind nicht in die Schule?

Wenn Ihr Kind erkrankt (egal an welcher ansteckenden Krankheit!) ist, sollte es zuhause bleiben. Sie schützen dadurch Mitschülerinnen und Mitschüler sowie die Lehrkräfte - jeweils mit deren Angehörigen zuhause.

Was mache ich, wenn mein Kind krank ist?

Bitte melden Sie Ihr Kind bereits am ersten Krankheitstag möglichst bis 07.30 Uhr über den Schulmanager als erkrankt. Wir machen uns Sorgen, wenn wir zu Unterrichtsbeginn nicht wissen, warum eine Schülerin oder ein Schüler nicht anwesend ist.

Wie lange habe ich Zeit, mein Kind schriftlich zu entschuldigen (wenn am ersten Tag der Krankheit angerufen wurde)?

Die Schulbesuchsverordnung verlangt, dass Entschuldigungen „binnen drei Tagen nachzureichen“ sind. Es geht hier um „Tage“ und nicht um „Schultage“ oder „Werktage“.

Das bedeutet im Klartext:

1. Erster Krankheitstag an einem Montag – Entschuldigung muss beim Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin spätestens am Donnerstag eingegangen sein.
2. Erster Krankheitstag an einem Dienstag – Entschuldigung muss beim Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin spätestens am Freitag eingegangen sein.
3. Erster Krankheitstag an einem Mittwoch – Entschuldigung muss beim Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin spätestens am Samstag eingegangen sein.
4. Erster Krankheitstag an einem Donnerstag – Entschuldigung muss beim Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin spätestens am Sonntag eingegangen sein.
5. Erster Krankheitstag an einem Freitag – Entschuldigung muss beim Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin spätestens am Montag eingegangen sein.

Der letzte Tag der Frist kann damit auch an einem Wochenende oder in Ferienzeiten liegen.


Wir raten dringend dazu, die Kinder schriftlich gegenüber dem Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin mit Mailanhang (Unterschrift!) bzw. per Anhang im Schulmanager zu entschuldigen. Eine einfache E-Mail/Nachricht im Schulmanager ohne Unterschrift reicht nicht aus! Eltern sind im Streitfall in der Beweispflicht, dass sie ihr Kind fristgerecht entschuldigt haben.

Welche Konsequenzen gibt es, wenn ich mein Kind nicht fristgerecht entschuldige?

Das Kind fehlt dann „unentschuldigt“. Unentschuldigte Fehlzeiten können ins Zeugnis bzw. in die Halbjahresinformationen eingetragen werden.
Fehlt ein Kind bei einer Klassenarbeit oder einem Test unentschuldigt, muss die Lehrkraft eine „Ungenügend“ erteilen – wir haben hier nach Notenbildungsverordnung keinen pädagogischen Spielraum.
Bei möglichen Versäumnissen ihrer Eltern wären die Kinder und Jugendlichen die Leidtragenden. Ebenso können die Fehlzeiten dem Ordnungsamt gemeldet werden, welches seinerseits dann möglicherweise ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Erziehungsberechtigten einleitet.

Warum muss ich eine ärztliche Bescheinigung im Krankheitsfall zusätzlich noch unterschreiben?

Entschuldigungspflichtig sind die Erziehungsberechtigten – und nicht der Arzt oder die Ärztin.
Damit wollen wir sicherstellen, dass auch die Erziehungsberechtigten über den Arztbesuch ihres Kindes informiert sind.

Welche Frist gilt bei der Einreichung eines ärztlichen Zeugnisses im Krankheitsfall?

Es gelten die üblichen Fristen – siehe unter „Wie lange habe ich Zeit, mein Kind schriftlich zu entschuldigen“?

Brauche ich bei jeder Erkrankung meines Kindes eine ärztliche Bescheinigung?

Nein – egal, wie lange ihr Kind erkrankt ist. Ausnahme: Der Schulleiter hat Ihnen schriftlich im Vorfeld eine sogenannte „Attestpflicht“ auferlegt.
Eine weitere Ausnahme stellt das Fehlen an Abschlussprüfungen dar, auch in diesem Fall benötigen wir (noch am gleichen Tag!) eine ärztliche Bescheinigung.

Wann wird mein Kind aus Krankheitsgründen nach Hause geschickt?

Immer dann, wenn es glaubhaft versichern kann, dass es ihm schlecht geht. Lehrkräfte sind keine
Ärzte und können die Entscheidung, ob ein Kind krank ist oder nicht, deshalb auch nicht treffen.
Bei Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 5 - 8 versuchen wir vor dem Heimschicken im
Regelfall mit den Eltern telefonisch Kontakt aufzunehmen, deshalb ist es für uns auch sehr wichtig, dass wir Sie im Bedarfsfall unter einer "Notfalltelefonnummer" verlässlich erreichen
können. Bei Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 9/10 nehmen wir vor dem Heimschicken im Regelfall keinen telefonischen Kontakt mit den Eltern auf - trotzdem ist es auch in diesen Klassenstufen wichtig, dass wir Sie im Bedarfsfall unter einer "Notfalltelefonnummer" verlässlich erreichen können.
Alle Schüler/innen, die nach Hause geschickt werden, erhalten einen „Entlasszettel“, der von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden muss. Dieser „Entlasszettel“ ersetzt nicht eine Entschuldigung, welche fristgerecht („binnen drei Tagen...) bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer eingegangen sein muss.
Bei erkrankten Schülerinnen und Schülern, deren Eltern wir nicht telefonisch erreichen können, die uns jedoch glaubhaft versichern, dass es ihnen schlecht geht, rufen wir im Regelfall den Rettungswagen.

Wann beantrage ich eine Beurlaubung (und bei wem) und wann schreibe ich eine Entschuldigung?

Eine Beurlaubung wird bei planbaren Abwesenheiten - wie beispielsweise Arzttermine oder auch Termine für Vorstellungsgespräche etc. - rechtzeitig vorher (im Regelfall mindestens eine Schulwoche vorher!) schriftlich beantragt, eine Entschuldigung wird bei nicht-planbaren Abwesenheiten (im Regelfall bei einer kurzfristigen Erkrankung) fristgerecht nachgereicht. Bis zu zwei Beurlaubungstage kann der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin genehmigen – darüber hinaus liegt die mögliche Genehmigung beim Schulleiter.
Beurlaubungen können nur im Rahmen der Schulbesuchsverordnung in besonders begründeten Ausnahmefällen genehmigt werden. Vor bzw. nach Ferien oder an sogenannten „Brückentagen“ erfolgt eine mögliche Befreiung vom Unterricht auf jeden Fall nur durch den Schulleiter. Dieser Antrag ist im Regelfall mindestens 14 Tage vor dem fraglichen Ferienbeginn schriftlich beim Schulleiter einzureichen.

 

Parken rund um die CHR:

Ich muss mein Kind in der CHR abholen bzw. ich habe einen längeren Termin in der CHR – wo halte/parke ich?

Das kurze Halten ist in der Mörikestraße am Rande der Wendeplatte möglich.
Parkmöglichkeiten in der Nähe der Schule sind äußerst begenzt, wir empfehlen das Parken an der Remigiuskirche.
Hinweis: Zu keinem Zeitpunkt und unter keinen Umständen ist das Halten/Parken auf den Schulhöfen gestattet – dazu zählt auch die Verlängerung des Lerchenwegs (Platz zwischen CHR und Lembergschule)

 

Wir hoffen, wir können Sie mit diesen „FAQs“ unterstützen.

Diese werden bei Bedarf auf unserer Homepage aktualisiert und stehen dort auch immer in der
neuesten Version zum Download bereit.

Im Namen der gesamten Schulleitung mit freundlichen Grüßen aus der CHR

gez. A. Kuhn, RR

Stand: 13.09.2024

 

Download FAQs (Stand 13.09.2024)