Unsere Hausordnung
Diese Schul- und Hausordnung wurde von den Mitgliedern der Schulkonferenz, also von Eltern-, Schüler- und Lehrervertretern und dem Schulleiter am 10.04.2019 gemeinsam beschlossen. Sie gilt ab dem 29.04.2019. Erste Ergänzung am 17.06.2020. Erste Änderung am 17.11.2021
In unserer Schule gilt der Grundsatz: Verhalte dich deinen Mitmenschen gegenüber so, wie du selbst behandelt werden möchtest! Gegenseitige Rücksichtnahme, Toleranz, Höflichkeit und Respekt gegenüber allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft, nämlich Mitschülern, Lehrern, Schulpersonal, Eltern und Gästen, sollten für alle selbstverständlich sein. Jegliche Gewalt, sowohl physisch als auch psychisch (wie zum Beispiel Mobbing), ist untersagt und wird geahndet.
Was selbstverständlich ist oder aus dem Schulgesetz bzw. Verordnungen und Erlassen hervorgeht, steht nicht in dieser Hausordnung.
Beim Ertönen des ununterbrochenen Signaltons Fenster schließen, die Türen aber nach Verlassen des Klassenzimmers nicht abschließen. Die Lehrer gehen mit ihren Klassen auf dem kürzesten Weg diszipliniert ins Freie und sammeln sich klassenweise auf den dafür vorgesehenen Sammelplätzen außerhalb des Schulgeländes. Alle Zufahrtswege sind freizuhalten.
Für Beschwerden an unserer Schule gilt im Regelfall folgende Reihenfolge: Fachlehrer - Klassenlehrer – ggf. Verbindungslehrer – Schulleitung.
Beurlaubungen können nur im Rahmen der Schulbesuchsverordnung in besonders begründeten Ausnahmefällen genehmigt werden. Sie müssen im Voraus und schriftlich beantragt werden, bei einer Dauer bis zu zwei Tagen beim Klassenlehrer, sonst beim Schulleiter. Vor bzw. nach Ferien oder an sogenannten „Brückentagen“ erfolgt eine mögliche Befreiung vom Unterricht auf jeden Fall nur durch den Schulleiter. Dieser Antrag ist im Regelfall mindestens 14 Tage vor dem fraglichen Ferienbeginn schriftlich beim Schulleiter einzureichen.
Wird ein Eintrag erteilt, ist ein Gespräch zwischen betroffenem Lehrer und Schüler erforderlich. Drei Bemerkungen, die als solche im Tagebuch gekennzeichnet werden müssen, werden in einen Eintrag umgewandelt. Spätestens mit dem zweiten Eintrag muss mit dem/den Erziehungsberechtigten Kontakt aufgenommen werden. Nach drei Einträgen tagt die Klassenkonferenz und bittet den Schulleiter ggf. um Maßnahmen nach §90 SchG. Eine erhöhte Anzahl von Einträgen oder Bemerkungen im Klassenbuch kann zu einer entsprechenden Bemerkung in der Halbjahresinformation bzw. im Zeugnis führen.
Das Mitführen von Handys und weiteren elektronischen Geräten ist gestattet. Dies geschieht auf eigene Gefahr, die Schule haftet nicht bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung. Sämtliche elektronischen Geräte der Schüler müssen auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet sein. Sie sind verdeckt zu tragen (auch die Kopfhörer oder sogenannte „Wearables“) und es darf nicht damit hantiert werden. Ihre Benutzung kann in Ausnahmefällen (z.B. Anruf bei den Eltern) von einer Lehrkraft gestattet werden. Der Schüler hat in diesem Fall vorab die Genehmigung durch eine ihm bekannte Lehrkraft einzuholen. Benutzt ein Schüler das Handy ohne vorherige Genehmigung im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände wird ihm dieses bis zum Ende seines Unterrichtstages entzogen und im Sekretariat wieder ausgehändigt. Geschieht dies ein zweites Mal innerhalb eines Schuljahres wird wie beim Erstverstoß verfahren – zusätzlich werden allerdings die Eltern informiert. Ab dem dritten Verstoß gegen diese Handyregelung wird dem Schüler das Handy dauerhaft entzogen und so lange in einem Tresor verwahrt, bis einer der Erziehungsberechtigten das Handy während der Dienstzeiten (an Schultagen 07.00 – 12.00 Uhr) beim Schulleiter oder dessen Stellvertreter abholt. Eine vorherige Terminabsprache ist dringend angeraten.
Diese werden in den Fahrradständern vor Raum 017 (Orchesterraum) abgestellt. Die Schule übernimmt keine Haftung bei Beschädigungen und Diebstahl.
Auf allen Treppen im Schulhaus herrscht Sitzverbot. Im Schulgebäude darf nicht gerannt oder getobt werden. Die Flure sind zu keiner Zeit ein Aufenthaltsraum.
Die Schul- und Hausordnung der Christiane-Herzog-Realschule erstreckt sich auf das gesamte Schulgelände. Den Anweisungen von Lehrern und weiteren Mitarbeitern ist Folge zu leisten. Im Bereich der Mensa gelten darüber hinaus gesonderte Regelungen laut Aushang und Weisungsbefugten.
Zu Beginn der großen Pausen begeben sich die Schüler so schnell wie möglich auf das Pausengelände. Bei ungünstiger Witterung darf die Erdgeschosshalle mitbenutzt werden. Die Entscheidung darüber liegt bei den aufsichtsführenden Lehrern. Die Aufsichtsschüler der Oberstufe sorgen mit dafür, dass die Schüler zu Beginn der großen Pausen das Schulgebäude verlassen.
Während der großen Pausen darf kein Schüler das Pausengelände verlassen. Die Schüler, die zum Sportunterricht oder zum Sportbus gehen, halten sich bis zum 1. Klingeln auf dem Pausengelände auf und verlassen es erst dann in Richtung Sportstätte / Bushaltestelle.
Jeder Schüler führt ein Hausaufgabenheft. Die Kontrolle des Hausaufgabenhefts obliegt den Eltern. Die Lehrer informieren die Eltern durch entsprechende Vermerke im Hausaufgabenheft, wenn der Schüler die Hausaufgaben nicht ordentlich erledigt hat.
Wenn kein Zimmer zugewiesen wird, verbringen die Schüler Hohlstunden im Aufenthaltsraum. In der Mittagspause können die Schüler das Schulgelände ohne Aufsicht durch einen Lehrer verlassen.
Die Schule ist morgens ab 7.00 Uhr geöffnet. Ab 7.20 Uhr können sich die Schüler vor ihre jeweiligen Klassenzimmer begeben. Schüler, die erst später am Tag Unterrichtsbeginn haben, halten sich im Aufenthaltsraum auf. Dies gilt auch für Schüler, die vom Sportunterricht kommen.
Jeder Schüler ist dazu verpflichtet, sich täglich über Stundenplanänderungen und Termine am Digitalen Schwarzen Brett zu informieren. Ebenso müssen die Schüler sich abends vor Unterrichtstagen ab 19.00 Uhr nochmals online über den Vertretungsplan informieren. Zusätzliche Informationen gibt es auf der Schulhomepage: www.chr-nagold.de.
Sie sind für die Führung des Klassenbuchs zuständig, welches sie den Lehrern zum Eintrag vorlegen und sie teilen auch gemeinsam mit dem Klassenlehrer die Klassendienste ein. Sie üben ihr verantwortungsvolles Amt im Allgemeinen ganzjährig aus und sind dafür von anderen Diensten befreit. Das Amt kann im Zeugnis vermerkt werden.
Der Klassendienst reinigt nach jeder Stunde die Tafel. Beim Verlassen des Zimmers schließt er die Fenster und löscht das Licht. Nach jeder Stunde wird das Zimmer sauber hinterlassen.
Ihre Rechte und Pflichten sind durch Schulgesetz und SMV-Verordnung festgelegt. Zusammen mit dem Klassenlehrer leiten sie die Klasse. Sonderaufgaben: Sie melden spätestens zehn Minuten nach Stundenbeginn, wenn ein Lehrer nicht zum Unterricht erscheint. Von anderen Diensten sind sie befreit. Das Amt kann im Zeugnis vermerkt werden.
Auf eine angemessene Kleidung ist zu achten. Das Tragen von Mützen ist nur außerhalb des Unterrichtszimmers erlaubt. Bei diskriminierender, sexistischer, gewaltverherrlichender und zu freizügiger Kleidung steht es den Lehrkräften frei, geeignete Gegenmaßnahmen einzufordern. Dies kann im Wiederholungsfall bedeuten, dass der Schüler – nach vorheriger Rücksprache mit den Eltern – nach Hause geschickt wird, um sich umzuziehen. Die dadurch versäumte Unterrichtszeit muss zeitnah nachgeholt werden.
Im Schulgebäude ist Lärm zu vermeiden. Eine angemessene Lautstärke im Klassenzimmer, in den Fluren sowie im Aufenthaltsraum muss eingehalten werden.
Schulbücher sind kein persönliches Eigentum und dürfen daher weder beschrieben noch beschädigt werden. Es besteht Ersatzpflicht! Schäden, die schon beim Empfang vorhanden sind, melden die Schüler unverzüglich. Die Bücher sind einzubinden.
Alle Schüler sind für die Sauberkeit der Zimmer verantwortlich. Die vorgefundene Sitzordnung wird am Ende der Stunde wiederhergestellt.
Nach der letzten Unterrichtsstunde der Klasse im betreffenden Raum wird aufgestuhlt, wenn nicht schon eine Klasse auf Einlass wartet. Fenster schließen, kehren und Licht löschen. Das Verschmutzen, Bemalen und Beschädigen des Mobiliars wird geahndet. Kosten für die Wiederinstandsetzung sind vom Verursacher zu übernehmen.
Er ist für die Sauberkeit auf dem Schulgelände nach den großen Pausen verantwortlich und wird klassenweise vom Hausmeister eingeteilt. Die klasseninterne Einteilung übernehmen die jeweiligen Klassenlehrer oder der Hausmeister.
Die Schließfächer können über https://www.astradirect.de gemietet werden.
Sie sind sauber zu halten. Sie bleiben im Besitz und unter Aufsicht der Schule und können jederzeit geöffnet, bei Missbrauch auch entzogen werden. Eine Entschädigung erfolgt nicht.
Sportkleidung ist Pflicht. Auf der Straße getragene Schuhe dürfen in der Halle nicht getragen werden. Zur Befreiung vom Sportunterricht über mehrere Stunden bedarf es eines ärztlichen Attests, das eindeutig über die Dauer der Befreiung Auskunft gibt. Es besteht auch im Falle körperlicher Beeinträchtigung grundsätzlich Anwesenheitspflicht. Über Ausnahmen entscheiden die Lehrkräfte.
An unserer Schule leben und lernen Schüler verschiedenster Herkunft miteinander. Ein solches Miteinander kann nur gelingen, wenn alle Beteiligten die gleiche Sprache sprechen. Darum sprechen wir auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen Deutsch. Im Fremdsprachenunterricht wird zusätzlich die jeweilige Zielsprache gesprochen.
Schulfremde Personen müssen sich auf dem Sekretariat oder bei einem Lehrer anmelden. Ohne Anmeldung ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände verboten.
Die Toiletten sind sauber zu verlassen. Bei grober Verschmutzung oder Vandalismus ist mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Kosten für Reinigung und Sachbeschädigung sind vom Verursacher zu erstatten.
Unfallschutz besteht nur für Schulveranstaltungen und für den direkten Schulweg. Unfälle sind umgehend auf dem Sekretariat zu melden.
Unterrichtsversäumnisse sind von den Erziehungsberechtigten immer schriftlich zu entschuldigen, auch wenn der Schüler bereits telefonisch krankgemeldet wurde. Im Übrigen gilt die Schulbesuchsverordnung. Bei Erkrankung während der Unterrichtszeit meldet sich der Schüler beim unterrichtenden Lehrer. Dieser schickt beim offensichtlichen Vorliegen einer Erkrankung den Schüler ins Sekretariat oder telefoniert alternativ selbst mit den Eltern über das Handy des Schülers. Nur Schüler der 9. oder 10. Klasse können auch ohne vorherige Rücksprache mit einem Erziehungsberechtigten im Krankheitsfall eigenständig nach Hause gehen, Schüler der Klassenstufen 5 - 8 nur nach telefonischer Genehmigung durch einen erwachsenen Familienangehörigen. Ein Entlassschein wird ausgefüllt und dem Schüler mit nach Hause gegeben.
Er muss von den Eltern gegengezeichnet werden, ersetzt aber nicht die eigentliche Entschuldigung. Diese wird nachgereicht. Sie muss der Schule/dem Klassenlehrer spätestens am dritten Tag nach Erkrankungsbeginn vorliegen. Es gelten „Tage“ und nicht „Werktage“ o.Ä. Beispiel: Erkrankung donnerstags – Eingang der Entschuldigung sonntags beim Klassenlehrer (beispielsweise durch einen Mailanhang). Ein mögliches ärztliches Zeugnis alleine genügt nicht, die Gegenzeichnung der Eltern ist erforderlich. Im Regelfall können die Erziehungsberechtigten ihr Kind selbst entschuldigen, über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter nach vorheriger Rücksprache mit dem Klassenlehrer. („Attestpflicht“). Erhöhte Fehlzeiten können nach Abstimmung in der Klassenkonferenz in die Halbjahresinformation bzw. ins Zeugnis eingetragen werden.
- Eigene Sport- und Freizeitgeräte, Rauchen, Bild- und Tonaufnahmen auf dem Schulgelände, außer zu Unterrichtszwecken.
- Mitbringen von gefährlichen Gegenständen, eigenen Bällen, Alkohol, Tabakwaren, Waffen oder gefährlichen Stoffen auf das Schulgelände.
- Piercingschmuck, der im Sportunterricht nicht abgenommen oder abgeklebt werden kann.
- Gegenstände, die den Ablauf des Schulbetriebes stören oder Personen gefährden.
- Kaugummikauen auf dem Schulgelände.