Leitbild

Das Leitbild der Christiane Herzog Realschule Nagold steht Ihnen auch als PDF-Datei als Download zur Verfügung.

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Präambel

Die Realschule vermittelt in sechs Schuljahren eine in sich abgeschlossene, erweiterte allgemeine Bildung und ein vertieftes Grundwissen, als Voraussetzung für Berufe mit erhöhter Verantwortung oder für weiterführende schulische Bildungsgänge, vorwiegend im beruflichen Schulwesen.

Für die Realschule gilt seit ihrer Begründung das Prinzip des methodischen Realismus. Das heißt, dass die Vermittlung von Unterrichtsinhalten sich möglichst über deren Konkretisierungen in Lebensbezügen, durch Anknüpfung von entsprechenden Vorerfahrungen der Schüler, durch die Verknüpfung von Sache und Wort sowie auf der Basis von Anschauung und Begriff bzw. theoriegeleiteten Vorstellungen vollzieht.

Bildung ist ein allen Kindern und Jugendlichen gleichermaßen zukommendes Grundrecht. Die CHR ist geprägt von einem gemeinsamen Zukunftswillen in einem geeinten Europa. Um den daraus resultierenden Anforderungen und Erwartungen gerecht zu werden, hat sich die CHR ein Leitbild gegeben.

In diesem Leitbild sind die wichtigsten Leitlinien für unsere gemeinsame Arbeit enthalten. Wir verstehen sie als eine ständige Herausforderung, unser Handeln und Tun zu überprüfen und an diesen Leitlinien auszurichten. Ihre Einhaltung sowie in noch nicht realisierten Punkten die zeitnahe Umsetzung verstehen wir als fortwährende Verpflichtung. Alle am Schulleben Beteiligten – Schüler, Lehrer und Eltern – tragen in ihrem Verantwortungsbereich dazu bei.

1. Leitgedanke: Die CHR - eine Schule, die sich als Gemeinschaft begreift
  1. Alle Beteiligten am Schulleben sehen sich als Gemeinschaft, das Verhalten jedes Einzelnen soll der Stärkung dieser Gemeinschaft dienen.
  2. Die Schule fördert diese Gemeinschaft durch vielfältige schulischeund außerschulische Projekte gemeinsamen Handelns und Erlebens.
  3. Die Schülerinnen und Schüler sind im Geiste christlicher Nächstenliebe, zur Menschlichkeit und sozialer Bewährung zu erziehen. Dafür tragen Lehrer und Lehrerinnen, Schüler und Schülerinnen und Eltern gemeinsam und in ihren jeweiligen Bereichen besondere Verantwortung.
  4. Das Ziel der Identifikation mit der Schule manifestiert sich auch nach außen.
2. Leitgedanke: Die CHR - eine Schule, die Wertebildung fördert
  1. Jede menschliche Gemeinschaft benötigt gemeinsame Werte, die das friedliche Zusammenleben ermöglichen. Die CHR bekennt sich ausdrücklich dazu, solche Werte einzufordern und die Schüler und Schülerinnen im Geiste dieser Werte zu erziehen.
  2. Der Name Christiane-Herzog-Realschule verpflichtet uns allen auch soziale Verantwortung zu übernehmen.
  3. Neben den im Schulgesetz von Baden-Württemberg niedergelegten und in den Erziehungszielen ausgedrückten Werten misst die Schule folgenden Werten und Tugenden besondere Bedeutung bei: Alle Beteiligten gehen respektvoll miteinander um, Ehrlichkeit und Verantwortungsbewusstsein prägen das Handeln, das Bemühen um Gerechtigkeit steht im Vordergrund. Lehrer und Schüler haben in ihren Bereichen die Pflicht, ihre spezifischen Aufgaben mit größtmöglicher Sorgfalt zu erfüllen.
  4. Alle Konflikte werden gewaltfrei gelöst. Gewalt auch im Sinnevon zerstörerischem Handeln gegenüber Dingen sowie Aggressionenin Form von Beleidigungen und Beschimpfungen u.ä. verstoßen gegen unsere Ziele. Sauberkeit und der schonende Umgang mit anvertrauten Gegenständen bestimmen das Handeln.
  5. Verstöße werden im Sinne einer Wertebildung sanktioniert. Alle am Schulleben Beteiligten tragen die Verantwortung dafür, dass die genannten Werte eingehalten werden. Sie haben das Recht, die Einhaltung zu fordern. Darüber hinaus haben die Lehrerinnen und Lehrer die Möglichkeit, Disziplinierungsmaßnahmen durchzuführen. Alle Sanktionen orientieren sich dabei am Wertekatalog der CHR.
3. Leitgedanke: Die CHR - ein Schulhaus, in dem sich leben und arbeiten lässt
  1. Die Schule will den Schülern ein optimales Lernumfeld bieten. Dazu gehören gut ausgestattete Klassenzimmer, eine anregende und harmonische Gestaltung der Gebäude und Außenanlagen, Aufenthaltsräume und die Möglichkeit, vielfältige Informationsquellen zu nutzen.
  2. Da man sich nur in einer intakten Umgebung wohlfühlen kann, sind alle Beteiligten dafür verantwortlich, dass mit den Ressourcen der Schule schonend umgegangen wird.
4. Leitgedanke: Die CHR - eine Schule, die sich zur Leistung bekennt
  1. Oberstes Ziel aller schulischen Bemühungen ist es, den Schülern unserer Schule eine fundierte Basis von Wissen, Kenntnissen und Fertigkeiten zu vermitteln, die es ihnen ermöglicht, Selbstständigkeit zu entwickeln, eine beruflich erfolgreiche Zukunft anzustreben, ihr Leben selbst zu gestalten und ihren Beitrag für die Gesellschaft zu leisten. Im Einzelnen ist dies in einem Anforderungsprofil der CHR niedergelegt.
  2. Von den Schülern wird Leistung eingefordert. Die Erbringung einer Leistung ist sinnstiftend für menschliches Sein und findet in der schulischen Gemeinschaft breite Anerkennung, die sich auch nach außen äußert. Jeder Schüler hat das Recht, stolz auf seine Leistung zu sein.
  3. Die CHR bekennt sich eindeutig zum dreigliedrigen Schulsystem in Baden-Württemberg. Die Bedeutung der Klassenstufen 5 und 6 als Orientierungsstufen wird ausdrücklich betont. Trotz aller Bemühungen kann nicht garantiert werden, dass alle Schüler das Ziel der Realschule erreichen.
  4. Die Lehrerinnen und Lehrer fördern Schülerinnen und Schüler mit größtmöglicher Sorgfalt und gebotener methodischer Vielfalt. Fortbildungen, Zusammenarbeit in den Fachschaften und persönliche Vorbereitung unterstützen die Fähigkeit, innovativ zu sein, ohne Bewährtes zu vernachlässigen. Sie lehren engagiert und leistungsorientiert. Im Bereich des Unterrichtes tragen die Lehrerinnen und Lehrer, auf der Grundlage des Bildungsplanes, die alleinige Verantwortung für Inhalte und Methoden.
  5. Eine hohe Lernmotivation ist Voraussetzung für den Eintritt in die CHR. Mitarbeit im Unterricht, pünktliches und zuverlässiges Erledigen von Aufgaben, das sorgfältige Führen und Ordnen der Unterrichtsmaterialien, Übernahme sozialer Aufgaben und Verpflichtungen sind selbstverständlich.
  6. Die Erziehungsberechtigten erkennen mit dem Schuleintritt ihrer Kinder an, dass sie bereit sind, die Erbringung dieser Leistungen zu fördern und ihre Kinder zur Leistung anzuhalten. Die Erziehungsberechtigten tragen mithin und im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Baden-Württemberg die größte Verantwortung für die Erziehung ihrer Kinder. In den Lehrerinnen und Lehrern der CHR finden sie darin Unterstützung und fachlichen Rat.